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Fristverlängerung für das Walzen von Grünlandflächen in der Oberpfalz
bis einschließlich 1. April 2025 mit Ausnahme der Wiesenbrütergebiete
Auf der Grundlage aktueller fachlicher Einschätzungen der Landesanstalt für Landwirtschaft und des Landesamtes für Umwelt hat die Regierung der Oberpfalz mittels Allgemeinverfügung den Beginn des Walzverbots für dieses Jahr für alle Landkreise und kreisfreien Städte des Regierungsbezirks auf den 2. April 2025 verschoben.
Ausgenommen von der Fristverschiebung sind alle ausgewiesenen Wiesenbrütergebiete im Regierungsbezirk. Für diese bleibt es beim Walzverbot ab dem 16. März 2025.
Landwirte, die beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als Mehrfachantragsteller registriert sind, können die Lage ihrer Flächen im Hinblick auf die festgelegten Wiesenbrütergebiete in der Feldstückskarte des „iBALIS“ überprüfen, indem sie die dort hinterlegte „Wiesenbrüterkulisse“
einblenden. Die „Wiesenbrüterkulisse“ wurde im Jahr 2024 neu gefasst.
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