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Vorstellung der Gewässerrandstreifenkulisse für die Landkreis Schwandorf, Neustadt an der Waldnaab und die kreisfreie Stadt Weiden
Im Zuge des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ wurde das Bayerische Naturschutzgesetz in Artikel 16 Abs. 1 dahingehend geändert, dass entlang natürlicher oder naturnaher Bereiche fließender oder stehender Gewässer in einer Breite von mindestens 5 m von der Uferlinie eine garten- oder ackerbauliche Nutzung untersagt ist.
Um dieses Verbot umsetzen zu können, wurde durch die Wasserwirtschaftsverwaltung eine Gewässerkulisse erarbeitet, in der die gewässerrandstreifenpflichtigen Gewässer dargestellt sind.
Die Überarbeitung der Kulisse für die Landkreise Schwandorf, Neustadt a.d. Waldnaab und die kreisfreie Stadt Weiden durch das Wasserwirtschaftsamt Weiden ist mittlerweile abgeschlossen und wird spätestens ab 01.03.2024 als Vorab-Information auf der Webseite des Wasserwirtschaftsamtes Weiden zur Verfügung stehen:
Gewässerrandstreifen - Wasserwirtschaftsamt Weiden (bayern.de)
Im Rahmen einer Online-Veranstaltung möchten wir die Vorgehensweise zur Einstufung erläutern und für Fragen zur Verfügung stehen. Dazu laden wir herzlich ein:
Vorstellung der Gewässerrandstreifenkulisse für die Landkreis Schwandorf, Neustadt an der Waldnaab und die kreisfreie Stadt Weiden
am Donnerstag, 29.02.2024 von 19 bis 21 Uhr
Die Vorstellung findet als Onlineveranstaltung über WebEx statt.
Bitte Webex-App am PC bzw. Notebook vorab installieren!
Bei Interesse an der Veranstaltung bitten wir um eine formlose namentliche Anmeldung bis spätestens Mittwoch, den 28.02.2024 an poststelle@wwa-wen.bayern.de.
Vor der Veranstaltung bekommen Sie die Zugangsdaten für den Konferenzraum an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zugesandt.